Ziel des Arbeitsschutzes ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Die praxisnahe Umsetzung des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes ist gekennzeichnet durch vielfältige Rechtsnormen, die insbesondere dem Arbeitgeber eine Vielzahl von Schutzpflichten auferlegen und oftmals lediglich in sogenannten Rahmenvorschriften festgelegt sind.
Dadurch werden dem Betrieb ein breiter Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung der Schutzziele und damit auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung eingeräumt. Allerdings führt dies gleichzeitig mitunter auch zu einer gewissen Rechtsunsicherheit bei den Beteiligten.
Wir unterstützen Sie professionell & praxisnah bei der rechtssicheren und transparenten Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.