Im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verfügen wir über eine langjährige Erfahrung und Kompetenz in sämtlichen Branchen. So beraten wir zum Arbeits-, Brand- und Umweltschutz neben zahlreichen Einrichtungen des Gesundheitswesens bspw. auch Industrieunternehmen und Kommunen.
Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz
- Sicherheitstechnische Betreuung nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und nach DGUV 2
- Umfassende Beratung bei der Umsetzung von arbeitsschutzrechtlichen Schutzzielen
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und allen nachgeordneten Rechtsvorschriften (BetrSichV, GefStoffV, BioStoffV etc.)
- Beratung zum Umgang mit Gefahrstoffen (Gefahrstoffmanagement)
- Vorbereitung und Moderation von Arbeitsschutzausschusssitzungen
- Erstellung von Betriebsanweisungen zu Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen etc.
- Unterstützung bei Projektarbeiten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (Unfallstatistiken, Kennzahlen zum Arbeitsschutz allgemein,
- Beurteilungen, Mitarbeiterbefragungen und Bestandsaufnahmen zum bisherigen Arbeitsschutzmanagement mit Vorlage von individuellen Maßnahmenplänen)
- Unterstützung bei QM- bzw. Arbeitsschutzzertifizierungen (z.B. KTQ, DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001 etc.)
Beratung bei der Umsetzung behördlicher Auflagen - Planstellungnahmen mit Bezug auf die Arbeitsstättenverordnung
- Durchführung von Schulungen und Mitarbeiterunterweisungen zu sämtlichen Themenbereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Beratung/Prüfung zur Spielplatzsicherheit nach DIN EN 1176 – Stellung einer Fachkraft für Spielplatzsicherheit
Brandschutz
- Technische Beratung in allen Fragen des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes
- Beratung im präventiven Brandschutz – Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten
- Individuelle Erstellung von Brandschutzordnungen (Teil A, B und C) nach DIN 14096
- Unterstützende Beratung bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten, Flucht- und Rettungswegeplänen und Feuerwehreinsatzplänen
- Schulungen zum vorbeugenden Brandschutz
Umweltschutz
- Übernahme der Aufgaben eines externen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz nach § 21a Wasserhaushaltsgesetz
- Übernahme der Aufgaben eines externen Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 54 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz